Landwirt schaftlicheBuchstelle
Wir sind Experte im Bereich Landwirtschaftliche Buchstelle. Unsere Steuerberater besitzen besondere Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts der Land- und Forstwirtschaft.
Zusätzlich sind Fachkenntnisse im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens, der Agrarförderung, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, erbrechtliche Bestimmungen des BGB, im Landpachtrecht und im Grundstücksverkehrsrecht vorhanden.
Um Ihnen die bestmöglichste Beratung und Unterstützung bieten zu können, bilden sich jährlich mehrere Mitarbeiter zum Fachassistent Land- und Forstwirtschaft weiter.
Landwirtschaftliche Buchstelle in Ihrer Region
Als erfahrene Steuerkanzlei haben wir uns auf die spezifischen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bereich des Agrargewerbes spezialisiert. Diese spezielle Expertise haben wir bereits seit der Firmengründung durch Dr. Anton Schnekenburger im Jahre 1956. Wir wissen, dass Betriebe in diesen Bereichen vor einzigartigen Herausforderungen stehen – von steuerlichen Regelungen bis hin zu branchenspezifischen Fördermöglichkeiten. Unser Team versteht die Besonderheiten der land- und forstwirtschaftlichen Steuerwelt und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Unsere Mandanten des „grünen Bereichs“ sind beispielsweise Betriebe aus den Bereichen Veredelung, Ackerbau, Futterbau, Forst, Hopfen-, Obst- und Weinbau, Baumschulen und Gartenbau sowie sonstige Sonderkulturen. Mandanten aus dem Agrargewerbe sind zum Beispiel Lebensmittelverarbeitende Unternehmen, regenerative Energieerzeuger, Direktvermarktungen und Agrarhandel, Lohnunternehmen, Viehhändler und Tierärzte.
Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung von Steuererklärungen unter Berücksichtigung der spezifischen Vorschriften für Land- und Forstwirte
- Buchführung und Jahresabschlüsse, angepasst an die besonderen Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe (BMEL-Jahresabschluss, abweichendes Wirtschaftsjahr)
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen, insbesondere Abrechnungen von Saisonarbeitskräften
- Beratung bei Investitionen, Hofübergaben und Erbschaftsangelegenheiten
- Begleitung bei Betriebsprüfungen und Unterstützung in steuerrechtlichen Angelegenheiten
Unsere Expertise im land- und forstwirtschaftlichen Bereich verdanken wir insbesondere unseren bestens ausgebildeten Mitarbeitern.
Viele unserer Steuerberater haben die Zusatzqualifikation der Steuerberaterkammer als „Landwirtschaftliche Buchstelle“. Einige Mitarbeiter haben die Zusatzausbildung als Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF).
Das zusätzliche Wissen umfasst insbesondere Fachkenntnisse im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens, der Agrarförderung, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, erbrechtliche Bestimmungen des BGB, im Landpachtrecht und im Grundstücksverkehrsrecht.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sie steuerlich optimal aufzustellen und langfristig zu entlasten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer individuellen, professionellen Betreuung, die Ihnen den Rücken für das Wesentliche – Ihre land- und forstwirtschaftliche Arbeit – freihält.