Landwirt­ schaftlicheBuchstelle

Wir sind Experte im Bereich Landwirtschaftliche Buchstelle. Unsere Steuerberater besitzen besondere Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts der Land- und Forstwirtschaft.

Zusätzlich sind Fachkenntnisse im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens, der Agrarförderung, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, erbrechtliche Bestimmungen des BGB, im Landpachtrecht und im Grundstücksverkehrsrecht vorhanden.

Um Ihnen die bestmöglichste Beratung und Unterstützung bieten zu können, bilden sich jährlich mehrere Mitarbeiter zum Fachassistent Land- und Forstwirtschaft weiter.

ein Bild von einem Feld, schöne Atmosphäre

Landwirtschaftliche Buchstelle in Ihrer Region

Als erfahrene Steuerkanzlei haben wir uns auf die spezifischen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bereich des Agrargewerbes spezialisiert. Diese spezielle Expertise haben wir bereits seit der Firmengründung durch Dr. Anton Schnekenburger im Jahre 1956. Wir wissen, dass Betriebe in diesen Bereichen vor einzigartigen Herausforderungen stehen – von steuerlichen Regelungen bis hin zu branchenspezifischen Fördermöglichkeiten. Unser Team versteht die Besonderheiten der land- und forstwirtschaftlichen Steuerwelt und bietet maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Unsere Mandanten des „grünen Bereichs“ sind beispielsweise Betriebe aus den Bereichen Veredelung, Ackerbau, Futterbau, Forst, Hopfen-, Obst- und Weinbau, Baumschulen und Gartenbau sowie sonstige Sonderkulturen. Mandanten aus dem Agrargewerbe sind zum Beispiel Lebensmittelverarbeitende Unternehmen, regenerative Energieerzeuger, Direktvermarktungen und Agrarhandel, Lohnunternehmen, Viehhändler und Tierärzte.

Unsere Leistungen umfassen:

Unsere Expertise im land- und forstwirtschaftlichen Bereich verdanken wir insbesondere unseren bestens ausgebildeten Mitarbeitern.

Viele unserer Steuerberater haben die Zusatzqualifikation der Steuerberaterkammer als „Landwirtschaftliche Buchstelle“. Einige Mitarbeiter haben die Zusatzausbildung als Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF).

Das zusätzliche Wissen umfasst insbesondere Fachkenntnisse im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens, der Agrarförderung, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, erbrechtliche Bestimmungen des BGB, im Landpachtrecht und im Grundstücksverkehrsrecht.

Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sie steuerlich optimal aufzustellen und langfristig zu entlasten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer individuellen, professionellen Betreuung, die Ihnen den Rücken für das Wesentliche – Ihre land- und forstwirtschaftliche Arbeit – freihält.

Wir sind vor Ort für Sie da

Als Landwirtschaftliche Buchstelle sind wir überwiegend in Baden-Württemberg sowie im angrenzenden Bayern tätig. Durch die digitalen Medien betreuen wir selbstverständlich überregional unsere Mandanten. Es macht uns sehr stolz, rund 4.000 Fälle im Bereich Land- und Forstwirtschaft zu betreuen.
drei junge Damen werten Daten aus und arbeiten gemeinsam

„Die Lohnbuchführung der Land- und Forstwirtschaft umfasst insbesondere die Abrechnung ausländischer Saisonarbeitskräfte sowie die Abrechnung kurzfristiger und geringfügiger Aushilfen.
Wir verfügen in diesen Bereichen über Spezialkenntnisse.“